Gehaltsfortzahlungspflicht im Krankheitsfall


Grundsätzlich besitzt jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall gegenüber seinem Arbeitgeber.

Seit in Kraft treten des BGB (§ 616 BGB) und bereits schon vorher, wurde die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gesetzlich geregelt.

In der Regel erhält ein Arbeitnehmer 6 Wochen lang, eine 100 prozentige Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall von seinem Arbeitgeber. Dieser gesetzlich festgelegte Rechtsanspruch geht aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG) hervor oder ist durch einen Passus im Arbeitsvertrag geregelt (Gehaltsfortzahlungspflicht im Krankheitsfall).

Der Vorteil des BGB (§ 616 BGB) ist, dass hier die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall nicht auf die 6 Wochen begrenzt ist, was eine Besserstellung, der unter diese Vorschriften fallenden leitenden Angestellten ausmacht.

Ihr Risiko der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall für Ihre Arbeitnehmer als Arbeitgeber, können wir grundsätzlich für Sie übernehmen.

Nutzen Sie unser maßgeschneidertes Absicherungskonzept als Arbeitgeber und sichern Sie Ihr persönliches Risiko, Ihrer Gehaltsfortzahlungspflicht im Krankheitsfall Ihrer Arbeitnehmer, aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) ab.

Zukünftig müssen Sie als Arbeitgeber nicht mehr das Risiko der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall selber tragen. Wir sorgen für das Krankentagegeld für Arbeitnehmer.

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