Sie als Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, im Krankheitsfall Ihres Arbeitnehmers, sein gesamtes Arbeitsentgelt, in der Regel für 6 Wochen (§ 3 EntgFG) weiterzuzahlen. Das Krankentagegeld für Arbeitgeber unterstützt Sie hier.
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, der nicht mehr als 30 Arbeitnehmer (wichtig: Teilzeitkräfte müssen anteilig beachtet werden!) beschäftigt, durch das Aufwendungsausgleich-gesetz (AAG), an dem gesetzlichen Umlageverfahren teilzunehmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet Ihnen als teilnehmenden Arbeitgeber, im Krankheitsfall Ihres Arbeitnehmers, bis zu 80% des für die Zeit von sechs Wochen fortgezahlten Entgeltes. Der Prozentsatz kann von Ihnen als Unternehmen in der Regel je nach Umlageerstattungs-modell bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesteuert werden.
Sie als Arbeitgeber haften für das nicht abgesicherte Restrisiko (z.B. 20% Entgelt), besonders wenn Sie eine über die gesetzlich festgelegte Dauer (6 Wochen) der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vertraglich mit Ihren Arbeitnehmern vereinbart haben (betriebliche Sozialleistung). Das Krankentage-geld für Arbeitgeber trägt dieses Risiko.
Als Arbeitgeber, der mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, sind Sie von dem Umlageverfahren befreit und tragen somit das Gesamtrisiko der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall Ihrer Arbeit-nehmer selber. Das Krankentagegeld für Arbeitgeber übernimmt Ihr Unternehmensrisiko.
Nutzen Sie Ihre persönlichen Möglichkeiten, durch unser für Sie maßgeschneidertes Entgeltfort-zahlungskonzept im Krankheitsfall für Arbeitgeber, um die Liquidität Ihres Unternehmens im Leistungsfall zu sichern. Das Krankentagegeld für Arbeitgeber steht für Sie bereit.
Zukünftig müssen Sie als Arbeitgeber nicht mehr das Risiko der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Ihrer Arbeitnehmer übernehmen. Das Krankentagegeld für Arbeitgeber sichert Ihnen als Arbeitgeber Ihre Freiräume.