Krankentagegeld für Geschäftsführer
Sie sind als Geschäftsführer oder als Gesellschafter-Geschäftsführer in Ihrer GmbH tätig und haben in Ihrem Geschäftsführeranstellungsvertrag, die Gehaltsfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, durch den am Markt vorhandenen Standardpassus von 3, 6, 12 Monaten oder mehr übernommen?
Sollten Sie als Geschäftsführer oder als Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich für einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfallen, müssen Sie und Ihre GmbH in der Regel mit entsprechenden Einkommensverlusten rechnen. Grundsätzlich können Sie diese über eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Leider geht diese Absicherungsmöglichkeit zu Lasten Ihres privaten Einkommens.
Das Krankentagegeld für Geschäftsführer ist speziell für solche Risiken entwickelt worden und wird zukünftig von Ihrer GmbH bezahlt.
Durch den erweiterten Passus, der Gehaltsfortzahlungspflicht im Krankheitsfall Ihrer Person, ist Ihr Arbeitgeber (z.B. Ihre GmbH) gesetzlich verpflichtet, Ihr Gehalt für die festgelegte Krankheitszeit weiter zu bezahlen.
Dadurch wird Ihr Arbeitgeber (Ihre GmbH) gleichzeitig doppelt belastet. Zum einen, der Verlust Ihrer Arbeitskraft als Geschäftsführer oder Gesellschafter Geschäftsführer und zum anderen durch die finanzielle Belastung, der Gehaltsfortzahlungspflicht Ihres Bruttogehaltes als Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter. Das Krankentagegeld für Geschäftsführer übernimmt dieses Unternehmensrisiko und sichert damit Ihre Unternehmensliquidität.
Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten als Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer und sichern Sie Ihr persönliches Einkommen über Ihre GmbH, vorteilhaft und kostengünstig durch das Krankentagegeld für Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer ab.
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