Krankentagegeld für Vorstände


Als Vorstand genießen Sie ein hohes Ansehen in Ihrer AG. Gleichzeitig beziehen Sie ein angemessenes Entgelt für Ihre ständigen Dienstleistungen im Unternehmen.

Wenn Sie als Vorstand krankheitsbedingt ausfallen, kann das erhebliche finanzielle Belastungen in Ihrer AG zur Folge haben. Das Krankentagegeld für Vorstände schützt Sie und Ihre AG davor.

Durch Ihren gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ihre Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§616 BGB), wird Ihre AG in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten finanziell stark belastet.

Ihr Unternehmen kann im manchen Fällen diesen hohen finanziellen Verpflichtungen, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht nachkommen. Speziell bei rückläufigen Wirtschaftswachstum und fehlender Arbeitskraft Ihrer Person als Vorstand.

Mit unserem Krankentagegeld für Vorstände können Sie sich selbst und Ihr Unternehmen (AG) vor den finanziellen Risiken der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorteilhaft und kostengünstig absichern.

Nutzen Sie jetzt als Unternehmer Ihre Möglichkeit und übertragen Sie Ihr Kostenrisiko, der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall, auf unser Krankentagegeld für Vorstände.

Tragen Sie zukünftig nicht mehr das erhebliche Risiko der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall selber. Das Krankentagegeld für Vorstände übernimmt zukünftig Ihr Unternehmensrisiko.

Fordern Sie Ihr persönliches Krankentagegeld für Vorstände jetzt an.

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